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  • Bestellung Kanalpatente

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    Wichtig, unbedingt lesen:

     

    Füllen Sie das folgende Formular wahrheitsgetreu und sorgfältig aus. Einmal bestellte Patente können unter keinen Umständen rückerstattet werden.

    Nach eingegangener Bestellung erhalten Sie ein Bestätigungsmail auf die von Ihnen angegebene Email-Adresse.

    Dieses Mail gilt als Patent und muss ausgedruckt und zum Fischen mitgenommen werden.

     

    Falsche Angaben können zum Entzug des Patentes führen.


  • Achtung: Schontage beachten

    Dienstag und Freitag gelten als Schontage für die Fischerei in allen Bächen, der oberen Rhone und deren Zuflüsse sowie in den Kanälen. Fallen diese Tage auf einen im Wallis anerkannten Feiertag, so gelten sie nicht als Schontage; dies gilt ebenfalls für den Karfreitag.

    Achtung: Sperrzeit für Patente

    Vor dem ersten Sonntag nach jeder Eröffnung wird kein Halbmonats-, Tages oder Wochenendpatent ausgestellt.
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